Die richtige Führerschein­klasse für Ihren Bedarf

Fahrschule Falko Schurig aus Frankenberg/Sachsen

Ob Pkw oder Motorrad – bei uns lernen Sie das sichere Fahren mit sämtlichen Fahrzeugen im Straßenverkehr. Wir bereiten Sie mit ausführlichen Theorie- und intensiven Fahrstunden ideal auf die Fahrprüfung und viel Fahrspaß mit Ihrem Fahrzeug vor.

Fahrzeugklasse – B

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Begleitetem Fahren oder Ausbildung zum “Berufskraftfahrer” o.ä.)

Kraftfahrzeuge mit einer zGM von nicht mehr als 3.500 kg (wenn zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut).

Mitgeführt werden dürfen:

  • Anhänger bis 750 kg zGM oder
  • Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Fahrzeugklasse – B197

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Begleitetem Fahren oder Ausbildung zum “Berufskraftfahrer” o.ä.). Bei dieser Klasse handelt es sich um eine Automatikausbildung. Sie werden aber mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltfahrzeugen geschult werden. Die Prüfung findet dann mit einem Automatikfahrzeug statt. Sie dürfen aber trotzdem mit der Schlüsselzahl 197 Schaltfahrzeuge fahren.

Mitgeführt werden dürfen:

  • Anhänger bis 750 kg zGM oder
  • Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Fahrzeugklasse – BE

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Begleitetem Fahren oder Ausbildung zum “Berufskraftfahrer” o.ä.)

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Übersteigt die zGM des Anhängers 3.500 kg, wird Klasse C1E benötigt.

Fahrzeugklasse – AM

Mindestalter: 15 Jahre

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h (Hubraum nicht mehr als 50 cm³, bei Elektromotoren nicht mehr als 4 KW Leistung)

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h (Hubraum bei Benzinmotoren nicht mehr als 50 cm³, bei Diesel- und Elektromotoren nicht mehr als 4 KW Leistung.
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Falle von
Elektrofahrzeugen).

Fahrzeugklasse – A1

Mindestalter: 16 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen) (Hubraum nicht mehr als 125 cm³, Leistung nicht mehr als 11 KW, Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/kg).

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Hubraum bei Verbrennungsmotoren mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h und Leistung bis zu 15 kW).

Fahrzeugklasse – A2

Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen)
(Leistung nicht mehr als 35 kW, Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/ kg).

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung bis zu 15 kW dürfen geführt werden, da die Klasse A1 eingeschlossen ist.

Fahrzeugklasse – A

Mindestalter: 24 Jahre (20 Jahre für Krafträder bei 2 Jahren Vorbesitz von A2)

Krafträder (auch mit Beiwagen) (Hubraum mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h).

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Hubraum bei Verbrennungsmotoren mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h und Leistung mehr als 15 kW).

1

Jederzeit starten

Der Theorieeinstieg ist jederzeit möglich, Sie müssen nicht warten,  bis ein neuer Kurs beginnt. Einfach anmelden und los gehts.

2

Praktisch erfolgreich

Spätestens nach der bestandenen Theoretischen Prüfung starten Sie mit den praktischen Stunden.

3

Durchstarten

Mit Ihrem frisch erworbenen Führerschein sind Sie unabhängiger und können auf der Straße Gas geben.